Wednesday, February 28, 2007

Streit um Kopftuchverbot an Schulen dauert an

An den nordrhein-westfälischen Schulen weigern sich weiter zwölf muslimische Lehrerinnen, ihr Kopftuch abzulegen. Gegen das Verbot an den Schulen wehrten sich zudem sieben Referendarinnen, denen das Tragen des Kopftuchs während der Ausbildung aber gestattet werde, geht aus einem am Mittwoch in Düsseldorf veröffentlichten Bericht des Schulministeriums an den Landtag hervor.
Zwei Lehramtsbewerberinnen sei bislang eine Einstellung in den Schuldienst verweigert worden, weil sie weiter ihr Kopftuch tragen wollten, hieß es weiter. Beide hätten Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. In einem Fall sei Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben worden, in dem anderen laufe noch das Widerspruchverfahren.
Von den Kopftuch tragenden Lehrerinnen befinden sich den Angaben zufolge jeweils sechs im Beamten- und Angestelltenverhältnis. Bei vier Beamtinnen sei das Tragen des Kopftuchs untersagt worden. Die Widerspruchsverfahren dauerten noch an. Hier rechnet das Ministerium mit Klagen vor Verwaltungsgerichten. Einer Beamtin werde das Tragen des Kopftuchs in Kürze untersagt, eine weitere sei seit längerem erkrankt. Bei den angestellten Lehrerinnen sind ebenfalls vier Fälle strittig. Zwei Lehrerinnen seien erkrankt.
Das Ministerium betonte erneut, dass das Kopftuchverbot verfassungskonform sei. Es war Ende Juni 2006 in Kraft getreten. Laut Landtagsbeschluss bleibt das Tragen der christlichen Ordenstracht und der jüdischen Kippa an den öffentlichen Schulen erlaubt.
Dem Gesetzentwurf war eine rund zweijährige Debatte über ein Kopftuchverbot vorausgegangen. Angestoßen hatte sie das Bundesverfassungsgericht Ende 2003 mit einer Entscheidung im Fall einer muslimischen Lehrerin aus Baden-Württemberg. Die Karlsruher Richter räumten den Ländern die Möglichkeit ein, gesetzliche Regelungen für ein Kopftuchverbot zu schaffen.
(ddp)

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