Thursday, June 24, 2010

Österreich: "Religiöse Gewalt" soll Erschwernisgrund sein

Foto: Von Muslimen ermordetes christliches Schulmädchen in Indonesien
Auch wenn ein direkter Zusammenhang zu dem umstrittenen Totschlagurteil verneint wird: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will Änderungen im Strafrecht. So soll "religiöse Gewalt" künftig als Erschwernisgrund gelten. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen schon jetzt strafbare Zwangsehen oder Ehrenmorde lehnt Bandion-Ortner ab: "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden." Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern. Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können".
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