Thursday, March 01, 2012

Wird Holocaust-Leugnung in Deutschland legal?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 9. November 2011 das Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen aufgehoben, der in Aufsätzen den Holocaust als „Zwecklüge“ bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe. Erst kürzlich wurde die Begründung der Karlsruher Richter bekannt. Sie argumentieren, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht „verbreitet“. Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin sieht in dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Zurücknahme der Absicht des Gesetzgebers, der die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen hat. „Was uns außerdem fehlt, ist die Kritik an dieser Entscheidung außerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Offenbar interessiert das Thema ‚Holocaust-Leugnung’ ausschließlich die ehemaligen Opfer, “ so Lala Süsskind, neugwählte Vorsitzende des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA).
haolam.de

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