Wednesday, March 13, 2013

Schweiz: Nationalrat erschwert Einbürgerung

In der Schweiz soll nur noch eingebürgert werden, wer gut integriert und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut ist. Ferner darf er oder sie keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit darstellen. Wer den Schweizer Pass möchte, soll sich nach dem Willen des Nationalrats im Alltag «in Wort und Schrift» in einer Landessprache «gut verständigen» können. All dies soll im Bürgerrechtsgesetz verankert werden, als materielle Voraussetzung für die Einbürgerung. Der Nationalrat hat dem zugestimmt - und auch umschrieben, was mit «Integration» gemeint ist. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich demnach insbesondere im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Respektierung der Werte der Bundesverfassung.Wer keine Niederlassungsbewilligung hat, soll in der Schweiz künftig nicht mehr eingebürgert werden können. So will es der Nationalrat weiter. Er hat sich mit 129 zu 59 Stimmen für diese Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen. SP und Grüne setzten sich vergeblich dafür ein, die Bestimmung aus der Vorlage zu streichen. Die bürgerliche Mehrheit erachtete es als sinnvoll, die Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für die Einbürgerung zu machen. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass der Bundesrat im Gegenzug plane, im Ausländergesetz einen Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung zu verankern.
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