Thursday, July 11, 2013

Schweiz: Urteil im Sinne der fundamentalistischen Muslime

Zwei Mädchen aus dem Thurgau dürfen mit dem Kopftuch zur Schule. Dies entschied das Bundesgericht heute. Islamverbände sind ob der Nachricht gespalten. Für Saïda Keller-Messahli, Gründerin und Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, ist der Entscheid des Bundesgerichts eine grosse Enttäuschung, wie sie gegenüber Bernerzeitung.ch/Newsnet sagt. «Das Urteil ist vor allem im Sinne der fundamentalistischen Muslime», sagt Keller-Messahli. Vereine wie der Islamische Zentralrat würden durch diese Regelung, auch wenn sie nur eine Schule betreffe, eine Stärkung erfahren, so die Islamkennerin. «Die Kopftuchdebatte ist für diese Kreise zentral», sagt Keller-Messahli. «Sie unterstützen Menschen, welche sich für das Tragen des Kopftuchs einsetzen, auch juristisch.» Mit dem Bundesgerichtsentscheid werde eine gefährliche Entwicklung in Gang gesetzt. «Fundamentalisten können nun mit hochoffizieller Erlaubnis Kinder indoktrinieren und junge Mädchen im Namen der Religion als geschlechtsreif kennzeichnen.» Schulen sind für Keller-Messahli der falsche Ort für religiöse Symbole. «Gerade für Kinder aus religiös geprägten Haushalten wäre es wichtig, einen Ort zu haben, wo mit ihnen genau gleich umgegangen wird wie mit allen anderen.» Von den Bundesrichtern, welche den Entscheid einstimmig fällten, hätte Keller-Messahli mehr Mut erwartet – und bessere Kenntnisse des Islam. «Das Tragen eines Kopftuchs ist nicht vom Koran vorgegeben, es stammt aus der vorislamischen Epoche.»
bernerzeitung

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