Monday, April 07, 2014

Das neue Schariarecht in Großbritannien


Was bedeutet Scharia und wie sollten wir uns dazu stellen? Diese Fragen wurden in den letzten Jahren in Großbritannien immer wieder gestellt und sind jetzt dank eines Artikels im Sunday Telegraph wieder hochgespült worden.
Douglas Murray vom Gatestone Institut schreibt, dass um eine Richtlinie der Law Society, eine Körperschaft die Rechtsanwälte in England und Wales berät, geht, wie man mit Testamenten umgeht in Übereinstimmung mit dem islamischen Gesetz.
In dieser Richtlinie wird beschrieben, dass Frauen ein gleicher Anteil verweigert werden soll, und dass beispielsweise Ungläubige gar nichts erben dürfen. Der Präsident der Law Society sagte demgegenüber, dass es hier nur um praktische Handlungsweisen gehe, wie man islamische Prinzipien anwenden könne. Der Telegraph behauptet, dass diese Richtlinie im Endeffekt Schariarecht im britischen Recht implementiert.
Dies ist aber nicht das erste Mal, dass islamisches Recht in britisches Recht Einzug gehalten hat. Zum ersten Mal wurde dies 1996 mit dem sog. Schiedsgerichtsgesetz, wo sich zwei Parteien darüber verständigen können, ob sie sich freiwillig vor einem religiösen oder sozialen Schiedsrichter einigen wollen.
Solange das Schiedsgerichtsurteil nicht gegen das Landesgesetz verstößt, wird es staatlich anerkannt. Damit wollte man Zeit Sparen und die religiösen Forderungen einiger Gruppen erfüllen. Damit wurde der Scharia die Tür geöffnet.
Vor fünf Jahren wurden Geschichten solcher Schiedssprüche bekannt, in denen sich herausstellte, dass man Gesetze übertrat, zum Beispiel im Familienrecht. Frauen wurden gezwungen bei ihren Männern zu bleiben, auch wenn diese sie missbrauchten, dennoch passierte nichts. Die Schariagerichte vermehrten sich immer weiter.
Vor einigen Jahren zählte man 85 solcher Gerichte in Großbritannien, in Wahrheit liegt die Zahl wesentlich höher. Der Prediger Anjem Choudary sagte dass er sein Schariagericht in seinem Van betreibe und via Handy. Alles das wurde ignoriert und man schaute weg.
Beispielsweise muss man sich den Begriff "freiwillig" einmal genauer anschauen. Wie kann ein Staat darauf vertrauen, dass eine Frau mit Eheproblemen "freiwillig" vor ein Schariagericht geht? Die Frauen haben absolut keine Chance vor diesen Gerichten.
Das Einsickern von Schariaprinzipien ins Familienrecht ist aber nur ein Beispiel. Da gibt es beispielsweise die Bemühungen der britischen Regierung – egal welcher Farbe – aus Großbritannien ein islamische Zentrum für Schariafinanzierung zu machen. Dabei geht es um die Ausgabe schariakompatibler Anleihen (sukuk).
Merkwürdig sei, so Murray, dabei nicht die langsame Erosion des Prinzips "Ein Recht für alle". Es sei die Leichtigkeit mit der dies alles geschieht. "Es geht nicht darum Hände abzuhacken," sagen die Scharia Apologeten. Es gehe auch nicht darum jemanden auszupeitschen. Es wird kritisiert, dass Kritiker der Scharia dem Ganzen ein schlechtes Image geben würden, indem sie schlechte Scharia mit guter Scharia in einen Topf werfen.
In der Realität sieht es jedoch so aus, dass, wie in Brunei, wo Amputationen und Steinigungen zur Scharia dazugehören, dies nicht mit den Gesetzen im Westen vereinbar ist. Unsere kurzsichtigen Politiker übersehen dies zu Gunsten ihrer eigenen kurzsichtigen Ziele und wenn man den Beginn des Prozesses nicht erkennt, wird man noch viel weniger erkennen was das Ende des Prozesses ist.
europenews.dk

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