Monday, July 27, 2015

Furcht vor permanenter Sexualisierung


Nachdem der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres verkündet hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Schuldienst nicht rechtens sei, weil das muslimische Kopftuch weder den Schulfrieden konkret gefährde noch die Neutralität des Staates unterlaufe (1), reichten die tonangebenden Stimmen der Berliner Republik die gängigen Superlative aus dem Kompendium politischer Sonntagsreden nach. Während Volker Beck (Grüne) die Stimmungskanone gab: „Das ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit“, zeigte sich Theo Sommer (Zeit) von schwerer Last befreit und konzedierte, dass das Urteil nicht weniger bedeute, als einen „späten Sieg des gesunden Menschenverstandes“. Ein Triumph, der den in Hochstimmung versetzten Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) dazu animierte, das Motto „Mehr Kopftuch wagen“ für die kommenden Jahre auszugeben. Dass gerade die Meinungsmacher bei der Vorstellung vermummter Frauen im Staatsdienst in Entzückung geraten, hat neben dem persönlichen Zerfall der moralischen Urteilskraft den Grund, dass die notorischen Schönredner des Islam bestätigt bekommen, dass ihr Einsatz für die deutsch-islamische Verbrüderung mit der Verfassung dieses Landes konform geht. Höchstrichterlich abgesegnet ist nun auch der ideologische und praktische Beitrag, den der Islam bei der schulischen Elendsverwaltung von Schülern mit Migrationshintergrund leisten kann. Während die islamischen Sozialstrukturen die Deklassierten bei der Stange halten, auch wenn sie keine Perspektiven mehr haben, bedeutet der Einzug des Islam in die Schulen, dass Schülern, für die als Erwachsene der Dönerladen des Onkels oder Hartz IV vorgesehen ist, von klein auf beigebracht werden kann, dass sich mit ein bisschen Respekt von der Mehrheitsgesellschaft und dem Islam als Trostpreis auch ohne greifbare Chancen so schlecht nicht leben lässt. Wenn Udo Ulfkotte, ordinäre Ausländerhasser oder notorisch beleidigte Zonis die sogenannte „Islamisierung des Abendlandes“ für eine Verschwörung gegen Deutschland halten, basieren solche Fehlschlüsse im Regelfall auf der gestörten Wahrnehmung aufgeschreckter Deutscher. Das Establishment der Berliner Republik, das den Islam für sich entdeckt hat, obwohl dessen Gebräuche ein Hohn auf den demokratischen Jargon sind, den man an anderer Stelle pflegt, sieht gerade in der Einbindung des Islams das nationale Interesse gewahrt: „Wir brauchen ganz selbstverständlich muslimische Lehrerinnen und Lehrer, muslimische Beamte, Richter, Polizisten. Für mich ist es ebenfalls nur konsequent, dass wir gemeinsam darüber nachdenken, wie auch muslimische Wohlfahrtsorganisationen sozialstaatliche Aufgaben wahrnehmen können oder wie die muslimische Gemeinschaft sich noch stärker einbringen kann in die ethischen Debatten in Deutschland.“ (Sigmar Gabriel) Dass es den Karlsruher Richtern nicht unwesentlich um volkspädagogische Unterweisungen von ganz oben ging, verdeutlichen Aufforderungen wie die, besonders in Gemeinschaftsschulen „den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.“ (2) Die dem postmodernen Zeitalter gemäße Selbstverpflichtung auf den interkulturellen Verständigungskitsch entpuppt sich dabei als Unfähigkeit, ein auch nur annähernd der Realitätsprüfung verpflichtetes Urteil zu fällen. Der „Eingriff in die Glaubensfreiheit“ der beiden muslimischen Klägerinnen, die gegen ihre Entlassung aus dem Schuldienst geklagt hatten, wiege schwer, so die Mehrheit der Richter, da es sich im Falle ihres Kopftuchs „– entsprechend dem Selbstverständnis von Teilen im Islam − um ein imperatives religiöses Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit handelt, das zudem nachvollziehbar ihre persönliche Identität berührt.“ (3) Dass ein imperatives Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit kein Grund zur Sorge, sondern bloß ein willkommener Anlass ist, die Glaubensfreiheit zu adeln, die ja im Falle des Islam auf nichts anderes hinausläuft, als auf die Freiheit zur Dummheit und Destruktivität, liegt daran, dass die obersten Richter des Landes die in der islamischen Alltagskultur gängigen Gewalt- und Unterdrückungsverhältnisse unbekümmert wegfiltern. Statt zur Kenntnis zu nehmen, dass überall dort, wo das Kopftuch als kollektives Gebot gesetzt ist, die Individualrechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit von vor allem Mädchen und Frauen − aber nicht nur von ihnen − kassiert werden, erklärt man die Identität zweier Gesinnungstäterinnen zum schützenswerten Gut einer Gesellschaft, die sich von der Vernunft verabschiedet hat, und fällt damit allen in den Rücken, die sich ein Leben außerhalb der für sie vorgesehenen kulturellen Knaststrukturen wünschen. So nimmt es auch nicht wunder, dass man mit der „persönlichen Identität“ genau diejenige Lieblingsvokabel des neudeutschen Kulturschutzes ins Zentrum der Argumentation rückt, die vor Jahren in esoterischen Therapiekreisen aus der Taufe gehoben wurde, inzwischen aber immer dann zum Einsatz kommt, wenn irgendeiner Scheußlichkeit unter strikter Absehung von Wahrheitskriterien das Wort geredet werden soll.  

Alle gegen alle

Nur wenn das Tragen der „religiösen Bekleidung“ eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden und die Neutralität des Staates darstelle, sei die Grundlage für ein Verbot gegeben. (4) Was nach der bescheidenen Ausgewogenheit eines bloß noch wohlwollend moderierenden Staates klingt, hintertreibt in Wirklichkeit die Sicherstellung eines einigermaßen rationalen und kalkulierbaren Schulablaufs. Dass durch renitenten Protest von außen in den schulischen Ablauf eingegriffen werden kann, werden insbesondere Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder ein als Glaubensfreiheit kostümiertes ideologisches Interesse verfolgen, sehr schnell begreifen. Zusätzlich zur falschen Entscheidung, das Kopftuch überhaupt zuzulassen und dadurch das Repressionsbestreben sowie die Propagandamittel der islamischen Orthopraxie zu unterstützen, ermuntert das Urteil potentielle Krawallmacher dazu, ihren niedrigsten Instinkten freien Lauf zu lassen. Das Gericht, das en passant an den Schulen das Recht des Stärkeren einführt, stellt es den Schulen oder Schulbezirken frei, zu unterschiedlichen Regelungen zu kommen: in den besser situierten Gegenden werden die Schüler von Kopftüchern verschont, weil es dort erstens kaum Lehrerinnen mit Kopftuchwunsch gibt und zweitens die Einheimischen den hochgeschätzten fremden Kulturen ihre bedrohlichen Gebräuche doch lieber selbst überlassen, um sie aus der Ferne umso toleranter konsumieren zu können. (5) In den islamisch geprägten Bezirken, wo islamische Sittenwächter ihren Seelenfrieden jetzt schon konkret gefährdet sehen, wenn ihnen freizügig gekleidete Frauen, Juden oder als ungläubig Verschmähte über den Weg laufen, werden die autoritären Einpeitscher samt Gefolgschaft so lange Zirkus machen, bis das Kopftuch auch in der Schule durchgesetzt ist. Sie werden auch keinen Grund sehen, nicht auch für weitere Islamisierungsmaßnahmen in den Ring zu steigen. Zum Beispiel dann, wenn ein Kreuz oder gar ein Davidsstern an einer Halskette oder eine unzüchtig gekleidete Lehrerin einen weiteren Anlass liefert, das Faustrecht des Glaubenskampfes für sich in Anspruch zu nehmen. Der Verband Bildung und Erziehung, der zu den Kritikern des Kopftuchurteils zählt, weil die dort organisierten Lehrer die teils bedrohlichen Schulrealitäten aus eigener Erfahrung kennen, gibt denn auch zu bedenken, „dass bereits heute im Alltag von Schule und Unterricht erhebliche Schwierigkeiten durch unangemessenes bzw. unduldsames (und das heißt: intolerantes) Eintreten für radikal-religiöse Überzeugungen z. B. durch Eltern entstehen, wie sie u.a. durch traditionelle muslimische Gruppen propagiert werden.“ (6) Unduldsamen Anhängern radikal-religiöser Überzeugungen wird das Erziehungsgeschäft künftig auch dahingehend erleichtert, dass sie unter Hinweis auf die sittsame Lehrerin mit Kopftuch die eigenen Töchter noch stärker unter Druck setzen können als bisher. Die Praxis, schon Minderjährige unters Kopftuch zu zwingen, ihnen alles zu untersagen, was in diesem Alter Spaß macht, und möglichen Widerstand durch autoritäres Drohen und religiös autorisiertes Angsteinflößen niederzuhalten, kurz: das systematische Verderben der Kindheit von Mädchen aus muslimischen Familien, erhält durch das Karlsruher Urteil den verfassungsrechtlichen Segen. Auch Eltern, die ihren Kindern die Freiheit lassen wollen, nicht sittsam herumzulaufen, werden so dem sozialen Druck religiöser Eiferer ausgeliefert. Wer der Selbstermächtigung islamischer Kiezpolitiker das Wort redet, hat freilich auch kein Problem mit dem Tragen von Kopftüchern im Unterricht, von dem „für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt“ ausgehe, so die Richter. Dass ein Kopftuch auch dann eine Bedeutung hat, wenn ihre Trägerin nicht unverhohlen zum Konvertieren aufruft, übersteigt die Vorstellungskraft postmodern verblödeter Verfassungsstrategen. Abgesehen vom objektiven Bedeutungsgehalt, den ein politisches Symbol auch unabhängig von den Eigenschaften seines Trägers hat, wirkt eine Lehrerin als Person und wird von ihren Schülern, ob sie will oder nicht, als Repräsentantin der herrschenden Ordnung wahrgenommen. Gerade bei jüngeren Schülern firmiert sie anders als das Holzkreuz an der Wand als Identifikationsobjekt und Projektionsfläche unbewusster Triebimpulse. Trägt sie ein Kopftuch, vermittelt sie unabhängig von dem, was sie sagt, nicht nur die dem staatlichen Schulerziehungs-Auftrag zuwiderlaufende Ungleichheit zwischen Mann und Frau, sondern auch die Botschaft, dass es normal ist, unterworfen zu sein. In der Taz erfährt man von einer muslimischen Lehrerin, die sich zwecks Ausübung der Lehrertätigkeit immerhin dazu durchringen konnte, das Kopftuch im Unterricht abzulegen, wie islamisch-orthodox sozialisierte Frauen ticken: „Plötzlich musste ich Bereiche zeigen, die für mich zur Intimsphäre gehören. Eine Bekannte sagte zu mir: Du hast bestimmt schönes Haar. Den anderen wird das gefallen. Okay. Aber für mich ist das in etwa so, als würde jemand sagen: Du hast bestimmt tolles, gewelltes Schamhaar. Zeig es mir doch mal!“ (7) Das zutiefst schambesetzte Selbstbild dieser Lehrerin ist kein individueller Spleen, sondern das originäre Produkt einer auf weibliche Jungfräulichkeit fixierten Erziehungspraxis, die das Ziel verfolgt, Mädchen und Frauen so lange zu dressieren, bis sie als keusche Vorzeigefrauen der Familienehre parieren. Dadurch, dass dem islamischen Mädchen nicht nur dauernd eingeredet wird, dass sowohl sein Geschlecht als auch seine Lust allem zuwider läuft, was heilig ist, sondern die eingeforderte Unverdorbenheit auch Gegenstand permanenter Überprüfung ist, erlebt es unter der systematisch verängstigenden Kontrollpraxis der zum Überwachungskollektiv formierten Familie den restlosen Verlust von Selbstkontrolle und Autonomie. Aus dem Empfinden der Schlechtigkeit und Schmutzigkeit des eigenen Körpers, des eigenen Begehrens und der eigenen Wünsche resultiert jenes im Kopftuchwahn zum Ausdruck kommende Schamempfinden, das sich durch die in der islamischen Gemeinschaft allgegenwärtige Dämonisierung der Frau zur virulenten Störung radikalisiert. Das Gefühl des Kleinseins, das islamvernarrte Kulturrelativisten zuweilen als besonders schätzenswerte Form weiblicher Dankbarkeit propagieren, ist begleitet von einer misstrauisch bis feindlich gesinnten Wahrnehmung der Außenwelt, wozu auch das paranoide Gefühl zählt, unter Dauerbeobachtung zu stehen und bei jedem Ausgang tendenziell alle Männer anzugeilen. Das gewellte Schamhaar auf dem Kopf ist das Sinnbild einer Religion, deren Anhänger vor lauter Fixierung aufs Sexuelle notorisch verstört sind und gerade deswegen allen anderen mit ihrer deformierten Sittlichkeit zu Leibe rücken.

Sozialarbeit in korangemäßer Fassung

Man muss unterdessen kein passionierter Sexualpädagoge sein, um zu wissen, dass es im Lehrerjob sicher nicht unvorteilhaft ist, eine gewisse Gelassenheit gegenüber den pubertären Provokationen und der kollektiv ausagierten Triebhaftigkeit von Schülern an den Tag legen zu können. Das setzt jedoch voraus, nicht schon in der Bewältigung der eigenen Triebkonflikte vollends überfordert zu sein und an den islamischen Psychoticks manifest zu leiden, ohne auch nur auf die Idee zu kommen, dass der Grund fürs irre Schamerleben nicht in den eingebildeten Lustblicken der anderen, sondern in den islamischen Zumutungen zu suchen ist, denen man sich mit Haut und Haar verschrieben hat. Schüler und Eltern, die nicht nur das Kopftuch selbst, sondern auch seine gesellschaftlichen Voraussetzungen und individualpsychologischen Nebenwirkungen als fremd und bedrohlich erleben, sind nicht kleinkariert oder gar rassistisch, sondern haben sich die Mündigkeit bewahrt, die die Verfassung den Gesellschaftsmitgliedern für gewöhnlich unterstellt. Eltern, für die das Mittel der Saalschlacht nicht infrage kommt, die aber keinesfalls Komplizen der islamischen Ideologie und ihrer Träger sein wollen, und die auch dann ein Problem damit haben, dass ihre Kinder an die Barbarei gewöhnt werden sollen, wenn diese als gemäßigt und verfassungskonform erscheint, werden sich im Ernstfall nach schulischen Alternativen umschauen müssen. Weil man die in manchen Problemschulen allgegenwärtige Asozialität islamisch sozialisierter Jungmänner, die sich sowohl gegen Lehrer als auch gegen Mitschüler richtet, mit den gängigen pädagogischen Mitteln nicht mehr in den Griff bekommt, setzt man ihnen demnächst ein paar Lehrerinnen im Kopftuch vor die Nase und hofft, dass die interkulturelle Pädagogik aus erster Hand zur Beruhigung des Unterrichts beiträgt. Ein bisschen islamische Tradition und Erziehung in Form islamischer Mutterersatzfiguren kann auch an deutschen Schulen nicht schaden, sofern es um die Unterschichten geht, so die implizite Botschaft derjenigen, die nun auch in den Schulen mehr Kopftuch wagen wollen. Dass die methodisch versierten und demokratisch sich gebenden Unterrichtsmaßnahmen und schulischen Erziehungsideale der Berliner Republik mit dem islamischen Erziehungsdirigismus punktuell zusammengehen sollen, mag irritieren. Doch der Islam, dessen erzieherischer Auftrag in erster Linie darin besteht, den Nachwuchs zum Gehorsam gegenüber Allah anzuhalten und die Heranwachsenden in die vom Schöpfer vorgesehene Ordnung einzufügen, unterscheidet sich in der Forderung nach grundsätzlicher Anpassungsbereitschaft nicht wesentlich von der besinnungs- und wunschlosen Hingabe an das als unveränderbar abgehakte Elend, die den Menschen im Spätkapitalismus abverlangt wird. Auch in der Zeit vertraut man auf die pädagogische Wirksamkeit gezielt verabreichter Dosen Islam und unterlegt den Ruf nach einer Ausweitung des Islamunterrichts mit aufdringlicher Onkelhaftigkeit: „Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns, wir nehmen euren Glauben ernst. Außerdem ist er ein Mosaikstein in der Präventionsarbeit gegen Extremismus, wenn die Moscheen Jugendliche auf Sinnsuche nicht erreichen, und diese dann den Islam nur von Djihadisten im Internet beigebracht bekommen.“ (8) Die herrschende pädagogische Vorstellung, dass man vollends verrohte Sadisten, die sich an Hinrichtungsvideos von Djihadisten im Internet aufgeilen anstatt altersgemäßen Beschäftigungen nachzugehen, dadurch auf den richtigen Weg zurückführen könne, dass man ihnen mit akzeptierender Sozialarbeit in korangemäßer Fassung kommt, lässt sich anscheinend durch nichts widerlegen. Nicht mal vom eklatanten Misserfolg der gerade sehr angesagten Präventionsarbeit. (9)

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