Saturday, August 22, 2015

Fatwa zu der Frage, ob das Hören der weiblichen Stimme als islamisch verboten gilt

Die melodische Stimme einer Muslima darf von einem fremden muslimischen Mann nicht ohne Musikbegleitung gehört werden
Von dem Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums
Rechtsgutachten-Nr.: 14276
Datum des Rechtsgutachtens: 19.01.2015 
(Institut für Islamfragen, 22.08.2015)
Frage: "Der Friede, der Segen und die Gnade Allahs seien auf Ihnen. Darf eine Frau ihre Stimme in einem Zeichentrickfilm aufnehmen lassen, wenn sie die Rolle einer Figur in diesem Film spielt, so dass ihre Stimme gehört wird, sie selbst aber nicht zu sehen ist?"
Antwort: "Die melodische Stimme einer Frau [zu hören] gilt bei allen Schriftgelehrten als verboten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Frau zu sehen ist oder nicht. Sie darf nicht von fremden Männern gehört werden. Wenn die Stimme nicht von Musik begleitet wird, darf sie nur von anderen Frauen oder von [maharim-]Männern gehört werden [also Männern, die sie nicht heiraten darf und von ihrem Ehemann]."
Quelle: www.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=6876

No comments: