Friday, October 20, 2017

Iraner verstößt gegen Aufenthaltsgesetz, irakischer Begleiter gegen Betäubungsmittelgesetz

Die Bundespolizei ermittelt gegen einen Iraner (34), weil dieser gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hat. Sein irakischer Begleiter (32) wurde ebenfalls angezeigt. Er muss sich seitens des Zolls den Vorwurf des Bannbruchs sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefallen lassen. Die Männer waren am Donnerstagmorgen an der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf angehalten worden, als sie mit einem finnischen BMW in Richtung Polen fuhren. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der finnische Aufenthaltstitel des 34-Jährigen nicht für den Schengen-Raum, sondern nur für Finnland gültig ist. Insofern reiste der Iraner unerlaubt nach Deutschland ein. Deshalb prüft nun die zuständige Ausländerbehörde die sofortige Beendigung seines Aufenthaltes. Später wurde das Fahrzeug, welches auf den Iraker zugelassen ist, überprüft. Dabei fanden die Beamten unter der Motorhaube eine Gürteltasche. In dieser Tasche waren über 1000 Tabletten verpackt. Eine hinzugerufene Streife der gemeinsamen Verbundgruppe (Bundespolizei - Zoll) übernahm den Fall. Ersten Erkenntnissen zufolge beinhalten die Tabletten einen Wirkstoff, welcher vom Betäubungsmittelgesetz erfasst wird. Der 32-Jährige wurde vernommen. Dabei erklärte er, er habe die Tabletten in Berlin gekauft. Sowohl die Tabletten als auch sein Mobiltelefon wurden sichergestellt.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/3766660

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