Friday, December 08, 2017

Dresden: S-BAHN SCHUBSER NICHT WEGEN VERSUCHTEN TOTSCHLAGS VERURTEILT!

 3 Jahre, 2 Monate sowie 2 Jahre, 9 Monate Haft für die S-Bahn-Schubser! So lauten die Urteile gegen Chakir A. (24) aus Marokko und Radouan K. (27) aus Libyen, die soeben am Landgericht Dresden fielen.
Laut Schwurgerichtskammer sind die Asylbewerber der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung in besonders schwerem Fall schuldig.
Im März 2017 sprachen die damals betrunkenen Männer Rene J. (41) auf dem Bahnsteig im S-Bahn-Haltepunkt Zschachwitz an, forderten Feuer. Weil der Pendler verneinte, sich auf den Weg zur Arbeit machen wollte, wurden die Täter wütend. Im Gerangel schubsten sie Rene J. ins Gleisbett.
Immer wieder versuchte Rene, zurück auf den Bahnsteig zu gelangen. Aber vor allem Haupttäter Chakir A. verhinderte das.
Dann näherte sich die S-Bahn. Der Zugführer erkannte das Licht des Rades, "was dort nicht hingehörte", und leitete eine geistesgegenwärtig eine Bremsung und kurzzeitig auch eine Vollbremsung ein. Etwa zeitgleich konnte sich René J. in eine kleine Nische an den Gleisen retten. Wenige Meter vor ihm kam der Zug dann zum Stehen. Die entscheidende Frage für die Tötungsabsicht: Wie lange hatten die Täter verhindert, dass sich das Opfer auf den Bahnsteig retten konnte? Hielten sie René J. auch dann noch unten, als sie einen Zug wahrnahmen? Erkannten sie die unmittelbare Lebensgefahr? Eben das - also ein Tötungsvorsatz - konnte ihnen in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden.
Das Opfer ist seither schwer traumatisiert. Der Familienvater kann derzeit nicht arbeiten. Sogar als er als Zeuge im Prozess aussagte, mussten die Angeklagten in den Haftkeller, durften nicht im Saal bleiben.
https://www.tag24.de/nachrichten/urteil-dresden-s-bahn-schubser-urteil-totschlag-noetigung-koerperverletzung-landgericht-393587

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