Wednesday, December 06, 2017

Nach Flüchtlings-Bürgschaften hagelt es Rechnungen: Jetzt wird es teuer für die Helfer

Als 2015 Deutschland von einer riesigen Migrationswelle überrascht wurde, lancierten Flüchtlingsorganisationen und Kirchen einen Aufruf: In Deutschland lebende Personen sollten sich eines Flüchtlings annehmen und für ihn bürgen. Dazu brauchte es nur eine Unterschrift. Der Aufruf brachte einen beachtlichen Erfolg: Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden rund 7000 Einwanderer durch eine solche Bürgschaft abgesichert und konnten in Deutschland bleiben.Doch jetzt, wo diese Helfer ihre Verantwortung wahrnehmen sollten, drücken sie sich. Am Freitag muss das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen über zwei Klagen von Bürgen befinden. Ein in Deutschland lebender Türke wehrt sich gegen eine Rechnung des Jobcenters Leverkusen. Diese verlangt vom Mann 1700 Euro, die es für Sozialleistungen ausgegeben hat. Im zweiten Fall hatte sich ein Mann gegenüber dem Ausländeramt des Kreises Gütersloh dazu verpflichtet, ebenfalls für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Ein Jobcenter fordert von ihm nun 5185 Euro zurück. Auch er will nicht zahlen.Es war lange nicht klar, wie lange eine solche Bürgschaft dauern sollte. Viele Helfer waren anfänglich der Auffassung, dass sie erlischt, sobald ein Migrant das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen habe. Erst das neue Integrationsgesetz von 2016 regelte diese Frage, indem es die Dauer der Verpflichtserklärung pauschal auf fünf Jahre festlegte. Anfang 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Verpflichtung auch nach erfolgreich durchlaufenem Asylverfahren gelte. In Deutschland sind zurzeit mehrere solcher Klagen von Bürgen hängig. Das Urteil von Nordrhein-Westfalen, das noch am Freitag erwartet wird, könnte zum Grundsatzentscheid in dieser Frage werden.
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